Der Bezirk Oberbayern bietet regelmäßig Sprechtage für Sozialleistungen im Landkreis Traunstein an. Dieses Beratungsangebot richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützung in sozialen Angelegenheiten benötigen oder sich über mögliche Ansprüche informieren möchten. Die Beratung erfolgt individuell, kompetent und vertraulich. Viele Menschen stehen im Alltag vor wichtigen Fragen: Wie lässt sich die eigene Pflege finanzieren? Welche Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Menschen mit Behinderungen? Beim wöchentlichen Sprechtag erhalten Sie umfassende Informationen zu verschiedenen sozialen Hilfen sowie Unterstützung bei der Klärung Ihrer persönlichen Situation. Inhalte und Umfang der Beratung:
* Beratung zu Leistungen der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege
* Beratung zu Leistungen der Eingliederungshilfe
* Beratung zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget
* Auskünfte über Ansprüche und Gewährung von Reha-Maßnahmen
* Beratung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 SGB XII
* Informationen zu Leistungen der Sozialhilfe mit Abgrenzung vom örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger
* Bereitstellung von Anträgen, Formularen und Informationen
* Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen sowie Weiterleitung an die zuständige Sachbearbeitung im Bezirk Oberbayern
Freitag Sprechtag im Pflegestützpunkt Traunstein
Telefon: 089 2198-21054, E-Mail: beratung-ts@bezirk-oberbayern.
Katharinenstraße 3 | 83278 Traunstein
Wie funktioniert die Abrechnung des Entlastungsbetrages
ür ehrenamtlich tätige Einzelpersonen?
Die Abrechnung der Entlastungsleistungen nach §4Sa SGB XI erfolgt über den sogenannten Entlastungsbetrag (§45b SGB XI). Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1-5 haben monatlich Anspruch auf 131 Euro für anerkannte Unterstützungsangebote, dazu zählen qualifizierte Alltagsbegleitungen.
Voraussetzungen
1. Die betreute Person hat einen Pflegegrad.
2. Die Alltagsbegleitung ist nach Landesrecht anerkannt (z. B. nach §45a SGB XI geschult).
3. Der Einsatz erfolgt im Rahmen eines anerkannten Angebots (Träger/Verein oder registrierte Einzelperson-je nach Bundesland).
Vorgehen bei der Abrechnung
1. Leistung erbringen: Die ehrenamtliche Alltagsbegleitung unterstützt im vereinbarten Umfang (z. B. stundenweise).
2. Einsatz dokumentieren: Datum, Dauer und Art der Unterstützung werden schriftlich festgehalten und unterschrieben.
3. Rechnung erstellen: Der anerkannteAnbieterstellt eine Rechnung an die pflegebedürftige Person (mit Angabe von Zeitraum, Stunden, Stundensatz, Anerkennungsnummer).
4. Einreichen bei der Pflegekasse: Entweder reicht die betreute Person die Rechnung bei ihrer Pflegekasse ein und erhält die Erstattung (Kostenerstattungsprinzip). Oder- falls möglich -der Anbieterrechnet direkt mit der Pflegekasse ab (Abtretungserklärung erforderlich).
Wichtig: Nicht verbrauchte Beträge können innerhalb bestimmter Fristen angespart werden (Übertrag ins Folgehalbjahr). Details zum Abrechnungsvorgang erfragen Sie bitte beim zuständigen Träger (z.B. Caritas)

