Es ist der Wunsch vieler älterer Menschen „bis zuletzt zu Hause zu bleiben“. Auch wenn vieles in der Wohnung, dem Haus nicht perfekt ist- man ist daheim!
Dass dieser Wunsch für viele Realität ist, zeigt die aktuelle Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes – 73% der Pflegebedürftigen werden laut Statistischen Bundesamt zu Hause versorgt. Dies bedeutet einen Kraftakt für die Angehörigen, den viele aber gerne auf sich nehmen um den Pflegebedürftigen seinen Wunsch zu erfüllen. Die meisten pflegen bis zum Zusammenbruch und oft ist es dann der Einzug in ein Pflegeheim unausweichlich.
Nehmen sie rechtzeitig Hilfe und Entlastung in Anspruch und schaffen sie sich Freiräume in denen sie etwas nur für sich machen.
Erhöhung des monatlichen Entlastungsbetrags 2025: Für alle Pflegegrade von 125 Euro auf 131 Euro
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene Zwecke verwendet werden, darunter die Tages- und Nachtpflege, die Kurzzeitpflege, teilweise die ambulante Pflege und Angebote zur Unterstützung im Alltag. Der Betrag ist für alle pflegebedürftigen Personen von Pflegegrad 1-5 gleich hoch. Der Betrag kann nicht ausgezahlt werden, sondern muss zweckgebunden verbraucht werden, z.B. hauswirtschaftliche Hilfe, Besuchsdienst erhalten. In einer Betreuungsgruppe, (z.B. im Seniorengarten Auszeit) erfolgt die Betreuung über mehrere Stunden. Sie können den Betrag auch für die Eigenleistung bei der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.Sie haben pro Jahr bis zu 28 Tage Anspruch auf Kurzzeitpflege und dazu noch die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Diese können sie im Heim oder zu Hause in Anspruch nehmen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Verhinderungspflege stundenweise zu beantragen. Es besteht auch noch die Möglichkeit der Tagespflege in der Umgebung, z.B. Tagespflege Weber in Obing.
Ein Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, entlastet. Die Unterstützung durch den Pflegedienst reduziert auch die körperliche Belastung der Angehörigen bei höheren Pflegebedarf. Pflegeversicherung werden nur ein Bruchteil dieser Entlastungsmöglichkeiten in Anspruch genommen und die Ansprüche verfallen am Jahresende, bzw. der Entlastungsbetrag im Folgejahr.
Schaffen sie sich Freiräume, einfach Zeit für sich selbst, suchen sie sich Entlastung und hören sie auf sich selbst.