{"id":27937,"date":"2025-07-30T16:29:36","date_gmt":"2025-07-30T14:29:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.traunreuter-stadtblatt.de\/?p=27937"},"modified":"2025-09-25T11:33:59","modified_gmt":"2025-09-25T09:33:59","slug":"nicht-durchgefuehrter-glasfaserausbau","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.traunreuter-stadtblatt.de\/?p=27937","title":{"rendered":"Nicht durchgef\u00fchrter Glasfaserausbau"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vertr\u00e4ge mit der Deutschen Giga-Netz entfalten derzeit keine Wirkung: K\u00fcndigung ist unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich<\/strong><\/p>\n<p><strong>Vor rund zwei Jahren wurden in Hoffnung auf einen fl\u00e4chendeckenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur in vielen Haushalten Traunreuts Vertr\u00e4ge mit dem Unternehmen Deutschen GigaNetz (DGN) unterzeichnet. Leider erfolgen seitens der DGN seit nun mehr als einem Jahr keine Ma\u00dfnahmen mehr, die den versprochenen Glasfaserausbau vorantreiben w\u00fcrden.<\/strong><\/p>\n<p>Mangels des Ausbaus durch die DGN entfalten die abgeschlossenen Vertr\u00e4ge zurzeit keine Wirkung. Vorangestellt sei daher, dass kein B\u00fcrger durch den erfolgten Vertrags-abschluss und aktuell g\u00fcltigen Vertrag in irgendeiner Weise Nachteile hat.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist jedoch auch eine ordentliche K\u00fcndigung des Vertrags m\u00f6glich. Seitens der DGN hat die Stadtverwaltung die Mitteilung erhalten, dass das Unternehmen nicht aktiv die in Traunreut abgeschlossenen Vertr\u00e4ge gegen\u00fcber den Kunden k\u00fcndigen wird. Gleichzeitig hat die Stadt aber folgende Best\u00e4tigung der DGN erhalten: \u201eSollte ein Kunde mit einer K\u00fcndigung an uns herantreten, so werden wir dergleichen zustimmen, f\u00fcr all diejenigen, die vor mehr als 24 Monaten einen Vertrag abgeschlossen haben.\u201c<br \/>\nDies entspricht der geltenden Rechtsprechung zur Laufzeit von Dauerschuldverh\u00e4ltnis-sen. Zwar ist in den Vertr\u00e4gen der DGN der Vertragsbeginn mit \u201eab dem Tag der Bereitstellung der Dienste\u201c beschrieben. Korrekt ist jedoch die Annahme des Vertragsbeginns bereits mit dem Abschluss des Vertrags. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die 24-monatige Mindestvertragslaufzeit. Nach Ablauf dieser kann der Vertrag gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>Aufgrund der Aussagen seitens der DGN sowie der eindeutigen Rechtslage gehen wir da-von aus, dass den gew\u00fcnschten K\u00fcndigungen entsprochen wird. Sollte sich die DGN anderslautend \u00e4u\u00dfern, sind die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger gebeten, sich an die Stadtverwaltung zu wenden. Wir nehmen in diesen F\u00e4llen umgehend Kontakt mit der DGN auf und dr\u00e4ngen auf eine reibungslose Vertragsaufl\u00f6sung. Auch die Verbraucherzentrale steht B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern bei entsprechenden Weigerungen der Anbieter als Anlaufstelle zur Verf\u00fcgung. Zudem informiert die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage ausf\u00fchr-lich \u00fcber die K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeiten bei Vertr\u00e4gen zu Glasfaseranschl\u00fcssen.<\/p>\n<p>Text: Stadt Traunreut<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vertr\u00e4ge mit der Deutschen Giga-Netz entfalten derzeit keine Wirkung: K\u00fcndigung ist unter bestimmten Voraussetzungen m\u00f6glich Vor rund zwei Jahren wurden in Hoffnung auf einen fl\u00e4chendeckenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur in vielen Haushalten Traunreuts Vertr\u00e4ge mit dem Unternehmen Deutschen GigaNetz (DGN) unterzeichnet. 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